Wahlhelfer

Wahlhelfer gesucht

Zur reibungslosen Durchführung von Wahlen sind die Gemeinden auf engagierte Bürgerinnen und Bürger angewiesen, die in den Wahllokalen mitwirken und deshalb sucht der Markt Allersberg für zukünftige Wahlen freiwillige Helfer.

Hinweise und Voraussetzungen für die Tätigkeit als Wahlhelfer

  • Wahlhelfer üben ein Ehrenamt aus, die Ausführenden bekleiden ein öffentliches Amt auf Zeit und sind somit Amtsträger. Sie werden von der kommunalen Wahlbehörde (= Gemeinde) bestimmt und verpflichtet.
  • Das Ehrenamt ist eine staatsbürgerliche Pflicht, die nur aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit, zwingende berufliche Verhinderung, Sorge für minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige) abgelehnt werden kann.
  • Ein Wahlvorstand, der in einem Wahllokal tätig ist, setzt sich zusammen aus einem Wahlvorsteher, dessen Stellvertreter, einem Schriftführer und dessen Stellvertreter und 2 bis 5 Beisitzern.
  • Wahlhelfer in einem Wahllokal oder Briefwahlbezirk kann jeder werden, der zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt ist.

Zeitliche Inanspruchnahme

  • Die allgemeinen Wahlvorstände treffen sich in aller Regel um 7:30 Uhr im Wahllokal, um die Wahlhandlung vorzubereiten
  • Bei den allgemeinen Wahlvorständen, wird in der Regel bis 18 Uhr in zwei Schichten gearbeitet. Die Absprache der Pausen treffen die Wahlvorstandsmitglieder eigenverantwortlich.
  • An der Auszählung nehmen dann wieder alle teil (nach 18 Uhr). Das Ende der Auszählung ist von Wahl zu Wahl unterschiedlich.
  • Die Briefwahlvorstände treffen sich erst am Nachmittag und bereiten die Auszählung vor, die dann ebenfalls um 18 Uhr beginnt.

Aufgaben während der Wahlhandlung

  • Überwachung der Wahlhandlung im Allgemeinen
  • Prüfung der Wahlberechtigung der Wähler
  • Austeilung der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen
  • Wahrung der Geheimhaltung und Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum
  • Beschlussfassung über Zulassung oder Zurückweisung eines Wählers

Aufgaben des Briefwahlvorstandes vor der Auszählung

  • Öffnen der Wahlbriefe
  • Prüfung und Zählung der Wahlscheine
  • Sammlung der Stimmzettelumschläge in die Wahlurnen

Aufgaben nach der Schließung der Wahllokale

  • Öffnen der Stimmzettelumschläge (betrifft nur Briefwahlvorstand)
  • Feststellung des Wahlergebnisses
  • Entscheidung über die Gültigkeit der Stimmzettel und Stimmen
  • Entscheidung über Wahlhandlung und Ergebnisermittlung
  • Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk

Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihre Tätigkeit am Wahlsonntag eine entsprechende Aufwandsentschädigung. Diese beträgt 40,00 € für jeden Wahlhelfer, dessen Arbeitgeber für die Ausübung des Ehrenamtes einen Tag Freizeitausgleich gewährt. Alle anderen Helfer (u.a. Rentner, Studenten, Schüler, Selbstständige etc.) erhalten eine Aufwandsentschädigung von 70,00 €.

Homepage

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die Interesse daran haben, dieses Ehrenamt auszuüben, das beigefügte Formular zu verwenden und uns zukommen zu lassen.

Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre Bereitschaft und freuen uns auf Ihre Mitarbeit.

 


Wahlhelfer Anmeldeformular (42,0 KB)

Zuständige Mitarbeiter

Jasmin Meier
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