Standesamtsgebühren

Eheschließung

Anmeldung der Eheschließung / Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses / Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe 

55,-- Euro (falls ausländisches Recht zu beachten ist, erhöht sich die Gebühr um 30,-- Euro je Ehegatten, für den ausländisches Recht zu beachten ist)

Verwaltungsgebühren

50,-- Euro

Vornahme einer Eheschließung an Samstagen

70,-- Euro

 

Namensrechtliche Erklärungen

Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung 

30,-- Euro

Erteilung einer Bescheinigung über eine Erklärung zur Namensführung 

12,-- Euro


Benutzung der Personenstandsregister

Erteilung einer beglaubigten Abschrift (Urkunden) aus dem
Geburten-, Heirats- oder Sterbebuch

12,-- Euro

Erteilung einer mehrsprachigen Personenstandsurkunde

12,-- Euro

Erteilung einer Auskunft aus dem Personenstandsbuch

12,-- Euro


Sonstige Amtshandlungen

Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides Statt

mindestens 30,-- Euro

Nachträgliche Beurkundung einer Geburt im Ausland 

70,-- Euro

Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalles im Ausland 

50,-- Euro


Die Auflistung ist nur ein Auszug aus dem Gebührentarif und nicht vollständig!

 

Zuständige Mitarbeiter

Jasmin Meier
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