Standesamtsgebühren
Eheschließung
Anmeldung der Eheschließung / Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses / Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
55,-- Euro (falls ausländisches Recht zu beachten ist, erhöht sich die Gebühr um 30,-- Euro je Ehegatten, für den ausländisches Recht zu beachten ist)
Verwaltungsgebühren
50,-- Euro
Vornahme einer Eheschließung an Samstagen
70,-- Euro
Namensrechtliche Erklärungen
Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung
30,-- Euro
Erteilung einer Bescheinigung über eine Erklärung zur Namensführung
12,-- Euro
Benutzung der Personenstandsregister
Erteilung einer beglaubigten Abschrift (Urkunden) aus dem
Geburten-, Heirats- oder Sterbebuch
12,-- Euro
Erteilung einer mehrsprachigen Personenstandsurkunde
12,-- Euro
Erteilung einer Auskunft aus dem Personenstandsbuch
12,-- Euro
Sonstige Amtshandlungen
Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides Statt
mindestens 30,-- Euro
Nachträgliche Beurkundung einer Geburt im Ausland
70,-- Euro
Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalles im Ausland
50,-- Euro
Die Auflistung ist nur ein Auszug aus dem Gebührentarif und nicht vollständig!
Zuständige Mitarbeiter
Jasmin Meier