Personalausweis
Personalausweis beantragen
- Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gelten als allein antragsberechtigt und müssen in jedem Fall zur Beantragung persönlich vorsprechen
- Auch vor dem 16. Lebensjahr ist die Ausstellung eines neuen Personalausweises möglich. Dazu muss ein Elternteil in Begleitung des oder der Minderjährigen zur Antragsstellung vorsprechen und die vollständig ausgefüllte Einverständniserklärung (Formular siehe Download) dabei haben.
Benötigte Unterlagen:
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass bzw. Kinderausweis)
- Bei Erstbeantragung in unserer Behörde Geburts- oder Eheurkunde im Original
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
Da eine persönliche Vorsprache notwendig ist, buchen Sie gerne einen Termin über unser Online-Termintool.
Bearbeitungszeit: Etwa vier Wochen
Hinweise zur Abholung: Die Aushändigung kann auch an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen (Formular siehe Download).
Gebührenrahmen:
- 22,80 € unter 24 Jahren
- 37,00 € ab 24 Jahren
- 10,00 € vorläufiger Personalausweis
Zahlungsarten: Bar- und EC-Kartenzahlung möglich.
Hinweise zur Gültigkeit:
Unter 24 Jahre: 6 Jahre
Über 24 Jahre :10 Jahre
Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Ausweisdokument.
Informationen zu den Einreisebestimmungen anderer Länder finden Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise.
Einverständiserklärung Eltern Ausweisdokumente (190,4 KB)Vollmacht Ausweisabholung (86,3 KB)