Mahnverfahren
Bei Zahlungsrückständen der Steuern, Gebühren und Beiträge wird eine Mahnung zuzüglich Mahngebühren und Säumniszuschläge erteilt. Bei weiterem Verzug wird die Zwangsbeitreibung angeordnet.
Bei Zahlungsrückständen der Steuern, Gebühren und Beiträge wird eine Mahnung zuzüglich Mahngebühren und Säumniszuschläge erteilt. Bei weiterem Verzug wird die Zwangsbeitreibung angeordnet.