Kanalgebühren
Für den Markt Allersberg und den folgenden Ortsteilen: Appelhof, Eismannsdorf, Fischhof, Göggelsbuch, Grashof, Harrhof, Kronmühle, Lampersdorf, Polsdorf, Reckenricht, Reckenstetten, Schönbrunn, Altenfelden, Ebenried, Heblesricht und Eppersdorf gibt es zentrale Abwasserbeseitigungsanlagen. Die Gebühr beträgt ab 01.01.2021 2,81 Euro/cbm; die Grundgebühr mindestens 15,00 Euro.
Als Berechnungsgrundlage für die Kanalbenutzungsgebühren gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungsanlage zugeführten Wassermengen. Die Gebührenabrechnung erfolgt durch drei Abschlagszahlungen und einer Endabrechnung.
Für den Wasserverbrauch im Garten besteht die Möglichkeit, einen Unterzähler auf eigene Kosten einzubauen; dieser ist nach dem Eichgesetz alle sechs Jahre auszuwechseln. Die Anmeldung erfolgt in der Kasse. Das dafür angefallene Wasser wird bei der Kanalgebührenberechnung als Nachlass gewährt. Der Einbau ist aber rechtzeitig vorher mit dem Markt abzustimmen.