Hundesteuer
Die Hundehaltung im Markt Allersberg unterliegt einer gemeindlichen Jahressteuer. Die Rechtsgrundlage ist in der gemeindlichen Hundesteuersatzung aufgrund Art. 3 des Kommunalabgabegesetzes verankert.
Die Steuerpflicht tritt ein, wenn ein Hund über vier Monate alt wird und/oder drei Monate im Gemeindegebiet lebt.
Die Anmeldung eines Hundes und die Ausgabe der Hundesteuermarke erfolgt in der Kämmerei, Zimmer 4, im Rathaus.
Hundesteuer Anmeldung (214,5 KB)Hundesteuer Abmeldung (215,7 KB)Sepa Lastschriftmandat (159,5 KB)Hundesteuersatzung (197,1 KB)