Grundsteuer

Die Gemeinden erheben die Grundsteuer, deren Rechtsgrundlagen im Grundsteuergesetz verankert sind. Es wird unterschieden zwischen der Gundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und der Grundsteuer B für die sonstigen Grundstücke.
Besteuerungsgrundlage ist der Grundsteuermessbetrag. Dieser wird, wie auch der Einheitswert, vom Finanzamt festgegelgt und dem Steuerpflichtigen und der Gemeinde mitgeteilt.
Die Grundsteuer errechnet sich durch Vervielfachung des Grundsteuermessbetrags mit dem Grundsteuerhebesatz. Die Gemeinde legt ihrerseits alljährlich den Hebesatz in ihrer Haushaltssatzung fest.

Der aktuelle Hebesatz für die Grundsteuer A und B beträgt beim Markt Allersberg 380 %.

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Nach § 9 des Grundsteuergesetzes wird die Grundsteuer nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Bei einem Eigentumswechsel während des Jahres ändert sich die Steuerpflicht immer erst zum 01.Januar des folgenden Kalenderjahres auf den neuen Eigentümer.

Grundsteuerreform in Bayern:

Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform in Bayern finden Sie unter folgenden Link: Grundsteuerreform in Bayern

Zuständige Mitarbeiter

Edith Schmidt Franziska Zimmerer
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