Gewerbesteuer
Die Gemeinden erheben die Gewerbesteuer, deren Rechtsgrundlagen im Gewerbesteuergesetz verankert sind. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbesteuermessbetrag nach dem Gewerbeertrag.
Der Gewerbesteuermessbetrag wird vom Finanzamt ermittelt und dem Steuerpflichtigen und der Gemeinde mitgeteilt.
Die Gewerbesteuer errechnet sich durch Vervielfachung des Gewerbesteuermessbetrags mit dem Gewerbesteuerhebesatz. Die Gemeinde legt ihrerseits alljährlich den Hebesatz in ihrer Haushaltssatzung fest.
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz beträgt beim Markt Allersberg 360 %.