Gaststättenerlaubnis -vorübergehende-

Gaststättenerlaubnis -vorübergehende-

Eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis ist bei besonderen Anlässen (z.B. Sportfeste, Open-Air-Veranstaltungen, Geschäftsjubiläen usw.) notwendig, wenn sie außerhalb von Gaststätten stattfinden und alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden.

Anträge hierfür sind beim Ordnungsamt erhältlich oder online als Download verfügbar (siehe unten). Es müssen Angaben über den Veranstalter, den Veranstaltungsort, die genaue Dauer sowie die zu verabreichenden Getränke gemacht werden.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • Getränkekarte mit Mengenangaben und Preisen
  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers, sofern nicht persönlich bekannt
  • Gegebenenfalls Erlaubnis des Eigentümers des Veranstaltungsgeländes
  • Meldeformular einer zeitweisen Wasserverteilungsanlage gem. § 13 Abs. 2 Nr. 6 TrinkwV (Formular zum Download-siehe unten)

Der Antrag auf eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis sollte bitte bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Ordnungsamt eingereicht werden. Die Gebühr richtet sich nach Größe und Dauer der Veranstaltung. Bei einer verspäteten Abgabe der Anträge kann eine Bearbeitung nicht mehr erfolgen. Der Antrag muss somit abgelehnt werden und die Veranstaltung kann nicht stattfinden bzw. nur ohne den Ausschank von alkoholischen Getränken.


Formular Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (254,3 KB)Meldeformulare einer zeitweiligen Wasserverteilungsanlage (29,7 KB)Merkblatt zum Formular einer zeitweiligen Wasserverteilungsanlage (1,8 MB)Leitfaden für Vereinsfeiern (12,1 MB)

Zuständige Mitarbeiter

Stefanie Gruber Jasmin Meier
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