Führungszeugnis

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.

Arten von Führungszeugnissen

Privatführungszeugnis: Das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt. Das Führungszeugnis mit der Belegart N wird dem Antragsteller durch das Bundeszentralregister in Bonn direkt an die angegebene Wohnanschrift übersandt.

Behördliches Führungszeugnis: Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Bei Antragstellung ist die genaue Behördenadresse, der Verwendungszweck und das Geschäftszeichen anzugeben. Das Führungszeugnis mit der Belegart O wird der angegebenen Behörde durch das Bundeszentralregister in Bonn direkt übersandt.

Erweitertes Führungszeugnis: Dieses Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein). Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen. Bei Selbständigen reicht die Bescheinigung der Antrag stellenden Person aus.

Europäisches Führungszeugnis: Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreiches Großbritanniens und Nordirlands besitzen, erhalten ein europäisches Führungszeugnis. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Beantragung

Ein Führungszeugnis kann auf zwei verschiedenen Wegen beantragt werden: entweder persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde oder über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ), erreichbar ausschließlich unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.

Personen, die von der Meldepflicht befreit oder ohne festen Wohnsitz sind, können ihren Führungszeugnisantrag bei der Meldebehörde stellen, in deren Be­zirk sie sich gewöhnlich aufhalten.

Vertretungspersonen von betroffenen Personen, welche gesetzlich vertreten werden (z.B. Mindejährige), sind ebenfalls antragsberechtigt.

Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.

Eine schriftliche Beantragung bei der Meldebehörde kann nur durch amtliche oder öffentliche Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antragsschreiben erfolgen.

Da eine persönliche Vorsprache notwendig ist, buchen Sie gerne einen Termin über unser Online-Termintool.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Erteilung eines Führungszeugnisses hängt von der Gesamtzahl der zu bearbeitenden Anträge ab. Es dauert in der Regel 1 – 2 Wochen.

Die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses kann eine längere Bearbeitungszeit erfordern, da die Mitteilung aus dem Register des Herkunftsmitgliedstaates angefordert werden muss. Für die Übermittlung gewähren die zugrunde liegenden europäischen Vorschriften dem Herkunftsmitgliedstaat eine Frist von zwanzig Arbeitstagen.

Gebühr

Die Gebühr für das Führungszeugnis beträgt 13,00 EUR.

Zuständige Mitarbeiter

Stefanie Gruber Jasmin Meier
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