Führerschein
Erstanträge für den Erhalt einer Fahrerlaubnis werden in der Regel von der ausbildenden Fahrschule ausgehändigt. Zur Antragsabgabe bringen Sie bitte ein biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm), Kontrollblatt mit Unterschrift, einem Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Zeugnis oder Gutachten gemäß § 12 Absatz 2, 5 FeV (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein) und Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe sowie eine Gebühr von 5,10 € mit.
Bei Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder Verlängerung ist ein behördliches Führungszeugnis, eine Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung und ärtzliche Untersuchung erforderlich. Zur Beantragung des Führungszeugnis ist eine persönliche Vorsprache im Rathaus erforderlich.
Dem Antrag auf Umstellung zu einem Kartenführerschein ist ein biometrisches Lichtbild und die Kopie des Führerscheins und Personalausweises (Vorder- und Rückseite) beizufügen.
Alle Anträge zur Fahrerlaubnis, Verlängerung oder Umstellung erhalten Sie beim Ordnungsamt oder auf der Homepage des Landratsamtes Roth. Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls über die Homepage des Landratsamtes.
Es ist möglich, die Anträge mit den entsprechenden Unterlagen und der Gebühr in den Briefkasten am Rathaus einzuwerfen.
Die Berabeitung und Abholung erfolgt anschließend durch das Landratsamt Roth (09171 81161).
Informationen zum Pflichtumtausch von nicht befristeten Führerscheinen (212,3 KB)
Zuständige Mitarbeiter
Jasmin Meier