Fischereischein
Fischereischein auf Lebenszeit
Das Mindestalter für einen Fischereischein auf Lebenszeit beträgt 14 Jahre.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- anerkannte Fischereiprüfung bzw. bisheriger Fischereischein
- Lichtbild
Gebühr: 35,00 Euro zuzüglich
Fischereiabgabe f. 5 Jahre: 40,00 Euro oder Einmalzahlung der Fischereiabgabe auf Lebenszeit:
14 - 22 Jahre 300,00 Euro 23 - 27 Jahre 288,00 Euro
28 - 32 Jahre 256,00 Euro 33 - 37 Jahre 224,00 Euro
38 - 42 Jahre 192,00 Euro 43 - 47 Jahre 160,00 Euro
48 - 52 Jahre 128,00 Euro 53 - 57 Jahre 96,00 Euro
58 - 62 Jahre 64,00 Euro 63 - 67 Jahre 32,00 Euro
Wer bei Zahlung bereits das 68. Lebensjahr vollendet hat, ist von der Fischereiabgabepflicht befreit, nicht jedoch von der Fischereischeingebühr.
Fischereischein auf Lebenszeit/Bezahlung der Fischereiabgabe für 5 Jahre:
Soll der Fischereischein nach Ablauf der 5 Jahre wieder in Geltung gesetzt werden (auf Lebenszeit oder 5 Jahre) ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro und erneut eine Fischereiabgabe (auf Lebenszeit oder 5 Jahre) zu entrichten.
Jugendfischereischein
Mindestalter: 10 Jahre
Gültigkeit: Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Keine Verlängerung möglich.
Gebühr: 5,00 Euro zuzüglich Fischereiabgabe 10,00 Euro für gesamte Geltungsdauer (jedoch höchstens 2,50 Euro pro angefangenes Jahr)
Jahresfischereischein
Wird ausgestellt für volljährige Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Nachweis der Fischerprüfung oder einer gleichgestellten Prüfung.
Gültigkeit: 3 vom Antragsteller bestimmte Monate
Gebühr: 7,50 Euro
Fischereiabgabe: 15,00 Euro
Falls eine persönliche Vorsprache notwendig ist, buchen Sie bitte einen Termin über unser Online-Termintool.
Formular Antrag Fischereischein (266,6 KB)
Zuständige Mitarbeiter
Karin Schmidt