Fischereischein

Fischereischein auf Lebenszeit

Das Mindestalter für einen Fischereischein auf Lebenszeit beträgt 14 Jahre.

Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • anerkannte Fischereiprüfung bzw. bisheriger Fischereischein
  • Lichtbild

Gebühr: 35,00 Euro zuzüglich

Fischereiabgabe f. 5 Jahre: 40,00 Euro oder Einmalzahlung der Fischereiabgabe auf Lebenszeit:

14 - 22 Jahre 300,00 Euro 23 - 27 Jahre 288,00 Euro

28 - 32 Jahre 256,00 Euro 33 - 37 Jahre 224,00 Euro

38 - 42 Jahre 192,00 Euro 43 - 47 Jahre 160,00 Euro

48 - 52 Jahre 128,00 Euro 53 - 57 Jahre  96,00 Euro

58 - 62 Jahre  64,00 Euro 63 - 67 Jahre  32,00 Euro

Wer bei Zahlung bereits das 68. Lebensjahr vollendet hat, ist von der Fischereiabgabepflicht befreit, nicht jedoch von der Fischereischeingebühr.

Fischereischein auf Lebenszeit/Bezahlung der Fischereiabgabe für 5 Jahre:

Soll der Fischereischein nach Ablauf der 5 Jahre wieder in Geltung gesetzt werden (auf Lebenszeit oder 5 Jahre) ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro und erneut eine Fischereiabgabe (auf Lebenszeit oder 5 Jahre) zu entrichten.

Jugendfischereischein

Mindestalter: 10 Jahre

Gültigkeit: Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Keine Verlängerung möglich.

Gebühr: 5,00 Euro zuzüglich Fischereiabgabe 10,00 Euro für gesamte Geltungsdauer (jedoch höchstens 2,50 Euro pro angefangenes Jahr)

 

Jahresfischereischein

Wird ausgestellt für volljährige Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Nachweis der Fischerprüfung oder einer gleichgestellten Prüfung.

Gültigkeit: 3 vom Antragsteller bestimmte Monate

Gebühr: 7,50 Euro

Fischereiabgabe: 15,00 Euro

Falls eine persönliche Vorsprache notwendig ist, buchen Sie bitte einen Termin über unser Online-Termintool.


Formular Antrag Fischereischein (266,6 KB)

Zuständige Mitarbeiter

Karin Schmidt
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