Eheschließung

Allgemeine Informationen

Die Verlobten haben die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anzumelden. Ist einer der Verlobten in begründeten Fällen hieran verhindert, kann er mit einer schriftlichen Vollmacht den anderen Verlobten bevollmächtigen, die Anmeldung zur Eheschließung vorzunehmen.

Bitte vereinbaren Sie zur Anmeldung der Eheschließung vorab telefonisch einen Termin.

 

Fristen

Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem beabsichtigten Eheschließungstermin erfolgen.

 

Zuständigkeit

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist jeder Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Verlobten einen Wohnsitz (Hauptwohnung oder Nebenwohnung) hat.

Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.

 

Benötigte Unterlagen für deutsche Staatsangehörige zur Anmeldung der Eheschließung

Alle Urkunden sind im Original vorzulegen und sollen bei der Anmeldung nicht älter als sechs Monate sein.

Die Verlobten sind beide ledig und volljährig

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt)
  • evtl. Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder

Wenn Sie bereits verheiratet waren, werden die Daten (Ort und Datum) der unmittelbar vorangegangenen Ehe benötigt sowie Angaben zu allen früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung.

In folgenden Fällen ist es notwendig sich rechtzeitig beim Standesamt persönlich oder telefonisch zu erkundigen, welche Unterlagen vorzulegen sind:

  • Auslandsbeteiligung
  • ausländischer Geburtsort
  • Eheschließung im Ausland
  • Scheidung im Ausland

Namensführung: Weitere Informationen finden Sie hier

Standesamtsgebühren: Weitere Informationen finden Sie hier


Trauungstermine

Montag bis Freitag während der allgemeinen Dienstzeiten.

Termine für Samstagstrauungen finden Sie hier.


Vollmacht für die Anmeldung zur Eheschließung (130,8 KB)

Zuständige Mitarbeiter

Jasmin Meier
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