Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland

Allgemeine Informationen

Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, müssen bei bestimmten Staaten ein "Ehefähigkeitszeugnis" vorlegen. Die Frage, ob ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen ist, klären Sie bitte mit der Auslandsvertretung des jeweils in Frage kommenden Eheschließungsstaates.

Sind beide Verlobte Deutsche, so ist ihre Ehefähigkeit in der gleichen Weise zu prüfen, wie wenn sie die Ehe vor einem Standesbeamten im Inland schließen würden.

Sollte die Eheschließung in Österreich, der Schweiz oder in Luxemburg stattfinden, kann das Ehefähigkeitszeugnis auch direkt durch das dortige zuständige Standesamt im Rahmen des Eheanmeldeverfahrens angefordert werden.

Unterlagen

In der Regel genügen folgende Unterlagen (beide Verlobte volljährig, ledig, deutsch, keine Kinder):

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Erweiterte Meldebescheinigung, erhältlich beim Einwohneramt 
  • beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate), erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes (Gebühr 12,-- Euro)

Bei Vorehen oder Auslandsbeteiligung ist es zweckmäßig, sich rechtzeitig beim Standesamt persönlich oder telefonisch zu erkundigen, welche Unterlagen vorzulegen sind.

Zuständigkeit des Standesamts

  • Hat der deutsche Eheschließende seinen Wohnsitz im Inland, so ist das Standesamt des Wohnsitzes zuständig.
  • Hat der Eheschließende im Zeitpunkt der Antragstellung keinen Wohnsitz im Inland, so ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes zuständig.
  • Hat sich der Eheschließende niemals im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig. 

Sind beide Eheschließende Deutsche, so genügt es, dass ein Standesamt ein gemeinsames Ehefähigkeitszeugnis für beide Verlobte ausstellt, auch wenn es nur für einen von ihnen örtlich zuständig ist.

Gültigkeitsdauer

Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten vom Tag der Ausstellung ab.

Gebühren

Die Gebühr beträgt für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses 55,-- Euro (bei Beachtung ausländischen Rechts erhöht sich die Gebühr um 30,-- Euro je Ehegatten, für den ausländisches Recht zu beachten ist).

 

Zuständige Mitarbeiter

Jasmin Meier
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