Bauvoranfrage (formlos)
Bauvoranfrage (formlos)
Hierbei handelt es sich um einen formlosen Antrag mit welchem grundsätzliche Angelegenheiten geklärt werden können.
Reichen Sie hierzu folgende Unterlagen dreifach ein:
- Aktuellen Lageplan mit Einzeichnung des Standorts
- Skizzen des Bauvorhabens (soweit vorhanden vom Planfertiger)
- Beschreibung des Vorhabens
Je genauer Ihre Anfrage gestellt ist, desto konkreter kann die Aussage der Gemeinde ausfallen.
Die Bauvoranfrage wird im Bauausschuss des Marktes Allersberg behandelt. Die Gemeinde gibt nach der Behandlung im Ausschuss eine zu Ihren Anfragen erbetene Stellungnahme ab, wodurch jedoch keine Bindungswirkung wie beim Bauantrag bzw. Vorbescheid entsteht.
Antrag auf Vorbescheid
Hierbei handelt es sich um einen vor der endgültigen Baugenehmigung erteilten Bescheid, in dem wichtige, das Bauvorhaben betreffende Vorfragen verbindlich geklärt werden. Zur Prüfung Ihres Antrages auf Vorbescheid sind dem Antragsformular nur die für die Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen erforderlichen Bauvorlagen beizufügen.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre, kann aber jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Bauantrag
Die Gemeinde ist die erste Anlaufstelle
Einen Bauantrag müssen Sie bei der Gemeinde einreichen, in deren Bereich Sie bauen wollen. Die Gemeinde hat zwei Monate Zeit, um zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Diese Frist wirkt auf den ersten Blick recht lange. Bedenken Sie jedoch bitte: Eine Stellungnahme der Gemeinde ist normalerweise erst möglich, wenn Ihr Bauantrag zuvor im Bauausschuss behandelt wurde. Die voraussichtlichen Sitzungstermine des Bauausschusses des Marktes Allersberg können Sie hier einsehen.
Entscheidung über die Genehmigung durch das Landratsamt
Die Gemeinde gibt Ihren Bauantrag mit einer Stellungnahme an das Landratsamt weiter. Das Landratsamt benachrichtigt Sie schriftlich, wenn Ihr Bauantrag dort eingegangen ist.
Die Entscheidung über einen Bauantrag dauert im Durchschnitt vier bis sechs Wochen. Dies ist jedoch nur ein Durchschnittswert. Immer wieder gibt es Einzelfälle, in denen Rückfragen erforderlich sind. Dann kann das Verfahren auch bedeutend länger dauern.
Baugenehmigungen sind vier Jahre gültig.
Es ist sinnvoll, wenn Sie Ihren Bauantrag mindestens vier Monate, besser sogar noch sechs Monate vor dem beabsichtigten Baubeginn stellen. Dies vermeidet unliebsame Überraschungen, wenn es zu unerwarteten Verzögerungen kommt. Sie riskieren dabei nichts. Eine Genehmigung, die das Landratsamt erteilt hat, bleibt volle vier Jahre gültig. Wenn nötig können Sie vor Ablauf der vier Jahre eine Verlängerung der Genehmigung beantragen.
Genehmigungsfreistellungsverfahren
Wenn Ihr Bauantrag allen Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, kann der Markt Allersberg grundsätzlich die Bauvorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Gebühr: 40,-- Euro pro Wohneinheit) behandeln. Somit ist eine Genehmigung des Bauantrages durch das Landratsamt nicht erforderlich.
Das Landratsamt erhält aber eine Ausfertigung des Bauantrages von der Gemeinde zur Vervollständigung ihrer Unterlagen ausgehändigt.
Typische Problemfälle
Ist die Erschließung wirklich gesichert?
- Es reicht nicht, dass im Gelände eine Zufahrt vorhanden ist. Das Grundstück muss in einer angemessenen Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche anliegen. Und es muss auch rechtlich klar und eindeutig geregelt sein, wem diese Zufahrt gehört und wer sie benutzen darf. Holen Sie sich also aktuelle Auszüge aus dem Grundbuch beim Amtsgericht Schwabach (Adresse: Amtsgericht Schwabach, -Grundbuchamt-, Weißenburger Str. 8, 91126 Schwabach) und aktuelle Auszüge aus den Unterlagen des Vermessungsamtes Schwabach (Adresse: Vermessungsamt Schwabach, Theodor-Heuss-Str. 61, 91126 Schwabach).
- Achten Sie auf die Einhaltung der Grenzabstände
Reden Sie rechtzeitig mit Ihren Nachbarinnen und Nachbarn, damit es bei den Nachbarinnen- und Nachbarunterschriften keine Probleme gibt.
Bitte seien Sie auch nicht verärgert, wenn Ihre Gemeinde einen Antrag an Sie zurück gibt und darauf hinweist, dass der Antrag ergänzt oder berichtigt werden muss. Die Gemeinde tut dies in Ihrem Interesse. Je vollständiger und richtiger die Antragsunterlagen sind, desto schneller läuft dann das Genehmigungsverfahren ab.
Zuständige Mitarbeiter
Gunther Pfahler