Auskunftssperre beantragen

Die Meldebehörde darf Dritten einfache Melderegisterauskünfte (Name, Vorname, Doktorgrad, Anschrift) erteilen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie beantragen, dass Ihre Daten nicht weitergeleitet werden dürfen.

Die Einrichtung einer Auskunftssperre kann schriftlich oder persönlich beantragt werden.

Voraussetzungen:

  • Nachweis über berechtigtes Interesse am Ausschluss der erweiterten Melderegisterauskunft
  • Glaubhaftmachung, dass Ihnen oder einer anderen Person bei einer Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen droht

Benötigte Unterlagen:

Die Auskunftssperre gilt stets zum Schutzzweck. Daher ist der Meldebehörde durch geeignete Unterlagen die Gefährdung nachzuweisen (bspw. Urteile, Schriftstücke, ärztliche Bescheinigung, Bestätigung von Opferschutzstelle oder Frauenhaus).

Besonderheiten:

Die Auskunftssperre ist befristet auf zwei Jahre. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Hierbei müssen Sie erneut die aktuelle Gefährdung nachweisen.

Weitere Details finden Sie hier: BayernPortal

Falls eine persönliche Vorsprache notwendig ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin über unser Online-Termintool.

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