Spiel- und Bolzplätze in Allersberg
Spielplatz in Allersberg - Altenfelden
Der Spielplatz im Ortsteil Altenfelden ist mit einem Kletter- und Turngerät, einer Schaukel, einer Wippe und einem Fußballtor frei zugänglich. Sitzgelegenheiten stehen zur Verfügung.
Spielplatz in Allersberg - Am Kieselgraben
Der Spielplatz "Am Kieselgraben" ist mit einer Turmkombination, einer Schaukel und einem Wippgeräten frei zugänglich. Sitzgelegenheiten stehen zur Verfügung.
Spielplatz in Allersberg - Anton-Günther-Straße
Der Spielplatz in der Anton-Günther-Straße, Allersberg ist mit einer Schaukeln, einem Wippgerät und Turmkombination frei zugänglich. Sitzgelegenheiten stehen zur Verfügung.
Spielplatz in Allersberg - Bayernstraße
Der Spielplatz in der Bayernstraße, Allersbert mit Turmkombination befindet sich beim Kindergarten St. Wolfgang für alle frei zugänglich. Sitzgelegenheiten stehen zur Verfügung.
Spielplatz in Allersberg - Brunnau
Der Spielplatz im Ortsteil Brunnau ist mit einer Schaukel, einer Wippe, einer Rutsche und einem Fußballtor frei zugänglich. Sitzgelegenheiten stehen zur Verfügung.
Spielplatz in Allersberg - Ebenried
Der Spielplatz in Ebenried bietet ein Kletter- und Turngerät, eine Schaukel, eine Rutsche sowie zwei Federspielgeräte. Sitzgelegenheiten stehen zur Verfügung.
Spielplatz in Allersberg - Erik-Geiershoefer-Straße
Der Spielplatz in der Erik-Geiershoefer-Straße steht mit einer Schaukel, einem Wippgerät und einer Turmkombination für Spiel und Spaß zur Verfügung. Sitzgelegenheiten sind ebenfalls ...
Spielplatz in Allersberg - Grashof
Der Spielplatz in Grashof mit zwei Rutschbahnen, einer Seilhängebrücke, einem Wackelsteg, einer Doppelschaukel und Händelsteg. Sitzgelegenheiten stehen zur Verfügung.
Spielplatz in Allersberg - Guggenmühle
Der Spielplatz in Guggenmühle bietet zwei Kletter- und Turngeräte, eine Schaukel und eine Wippe. Sitzgelegenheiten stehen zur Verfügung.
Spielplatz in Allersberg - Göggelsbuch
Der Spielplatz in Göggelsbuch mit Kletter- und Turngerät, einer Schaukel und Rutsche, zwei Federspielgeräten und Wippgerät. Sitzgelegenheiten stehen zur Verfügung.
Spielplatz in Allersberg - Im Himmelreich
Der Spielplatz gelegen "Im Himmelreich" steht mit Kletter-und Turngerät, Schaukel, Rutsche und 7 Euro-Karusselle für Spiel und Spaß zur Verfügung. Sitzgelegenheiten sind ebenfalls vorhanden.
Spielplatz in Allersberg - Neuburgerstraße
Der Spielplatz in Mitten des Wohngebiets der Neuburger Straße lädt mit einer Schaukel, einem Wippgerät, 2 Federspielgeräten, Rutsche und einem Kletter-und Turngerät ein. Sitzgelegenheiten ...
Spielplätze sind keine Bolzplätze
Wiederholt gehen beim Markt Allersberg Beschwerden über Lärmbelästigungen bei der Nutzung der gemeindlichen Kinderspiel- und Bolzplätze ein. Der Markt sieht sich deshalb veranlasst, darauf hinzueisen, dass es sich bei den Kinderspielplätzen in der Neuburgerstraße, Anton-Günther-Straße, Ebenrieder Straße/Im Himmelreich, Am Kieselgraben, Altenfelden, Brunnau, Ebenried, Göggelsbuch und Guggenmühle um reine Kinderspielplätze und keine Bolzplätze handelt.
Als Bolzplätze können lediglich der Spiel- und Bolzplatz zwischen Bayernstraße und Sudetenstraße sowie der Gemeindesportplatz an der Nürnberger Straße unter Einhaltung der Verhaltenspflichten in Anspruch genommen werden.
Die Anlagen sind schonend zu behandeln und dürfen nur ihrer Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden. Die Nutzungseinschränkungen auf den Hinweistafeln sind zu beachten.
Auf den Kinderspiel- und Bolzplätzen ist zum Schutz von Ruhe und Ordnung untersagt:
- unbefugt Bänke, Tische, Einfriedungen, Spielgeräte, Hinweisschilder, Papierkörbe und andere Einrichtungen zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen, zu beschmutzen, zu bemalen, zu bekleben oder anders als bestimmungsgemäß zu nutzen;
- mit Fahrrädern oder Kraftfahrzeugen aller Art, ausgenommen Spezialfahrzeuge für Gehbehinderte, zu fahren;
- Gegenstände aller Art liegen zu lassen oder auszulegen oder (wie z.B. Flaschen) zu zerstören oder zu beschädigen;
- andere durch ungebührliches oder Sitte und Anstand verletzendes Verhalten zu belästigen;
- Feuer abzubrennen - hierunter fällt z.B. auch Grillen;
- ohne schriftliche Genehmigung des Marktes so zu musizieren oder Tonübertragungs- oder –wiedergabegeräte so zu nutzen, dass andere dadurch belästigt werden können;
- zu zelten oder zu nächtigen;
- Hunde mitzubringen oder unbeaufsichtigt laufen zu lassen.
Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder bzw. Jugendlichen auf eine ordnungsgemäße Nutzung der gemeindlichen Kinderspiel- und Bolzplätze aufmerksam zu machen.