Leistungsstarkes Glasfasernetz für Allersberg
Jetzt kostenlosen Glasfaser-Hausanschluss sichern
Glasfaserausbau im Hauptort Allersberg für rund 3.400 Haushalte
Die Bürgerinnen und Bürger in Allersberg können jetzt die Chance nutzen, einen Glasfaseranschluss über die Telekom zu beauftragen. Verantwortlich für den technischen Ausbau in Allersberg ist die GlasfaserPlus GmbH (GFPlus). Die GFPlus ist ein Gemeinschaftsunternehmen von Deutschen Telekom und des IFM Global Infrastructure Fund. GlasfaserPlus stellt sein Netz künftig allen Telekommunikationsanbietern zur Verfügung.
Glasfaser-Hausanschluss bis zum 31.12.23 kostenlos bestellen
Wer sich als Eigentümer im Ausbaugebiet in Allersberg bis zum 31.12.23 für einen Glasfaseranschluss mit einem passenden Tarif von der Telekom entscheidet, zahlt nichts für die Installation des Glasfaser-Hausanschlusses im Ein- oder Mehrfamilienhaus. Regulär liegt der Preis für einen Glasfaser-Hausanschluss bei 799,95 Euro. Auch Mieter können einfach den gewünschten Glasfasertarif auswählen und telefonisch, online oder persönlich im Telekom (Partner-) Shop bestellen. Dabei werden die Eigentümerdaten der Immobilie erfasst.
Die GFPlus geht anschließend aktiv auf die Eigentümer zu und kümmert sich um alles Weitere. Bei einem Vor-Ort-Termin wird die beste Lösung zur Erschließung des Hauses gefunden.
Glasfaser: Technologie der Zukunft
Die Telekom bietet aktuell Glasfaseranschlüsse mit maximal 1.000 Megabit pro Sekunde im Download an. Der Technologie-Wechsel von Kupfer zu Glasfaser bringt entscheidende Vorteile: Auch bei intensiver Parallelnutzung wie Filme streamen, online spielen oder von zu Hause arbeiten, bleibt die verfügbare Bandbreite stabil – egal wie viele Nachbarn im Internet surfen.
So kommt das Glasfaserkabel bis in das Haus
Vom Glasfaseranschluss, der sich in der Regel im Keller befindet, verlegt die GFPlus in Mehrfamilienhäusern die Glasfaser bis in die Wohnung oder Geschäftseinheit. Um den Glasfaseranschluss voll auszunutzen, sollte die Verkabelung im Haus auf dem neuesten Stand sein. Dabei hilft und berät die Telekom gern. Auf Wunsch kann auch eine durch Spezialisten durchgeführte Innenhausverkabelung kostenpflichtig beauftragt werden. Noch ein wichtiger Punkt: Die Bürgerinnen und Bürger sollten sich bei der Telekom informieren, ob die vorhandene Hardware, wie z.B. der Router, weiter genutzt werden kann.
Die Bestellung eines Anschlusses kann über jeden Vertriebskanal erfolgen, sei es online, über die Telekom-Hotline, in den Telekom-Partner-Shops oder direkt bei den Vertriebsmitarbeitern, die derzeit im Auftrag der Deutschen Telekom in Allersberg unterwegs sind.
Mehr Informationen zur Buchbarkeit und zu den
Tarifen der Telekom erhalten Sie:
im Internet unter
https://glasfaser.telekom.de/gebiet/adresse/19597298
- telefonisch kostenlos unter 0800 22 66100 (Privatkunden)
und 0800 330 6709 (Geschäftskunden)
- oder in folgendem Telekom-Partner-Shop:
- Telekom Partner Safe IT-Service GmbH, Hirschberger Str. 2, 90584 Allersberg
- Telekom Partner Ganzmann GmbH, Hauptstr. 35, 91154 Roth
- Telekom Partner TC-Shop e.K., Wendelsteiner Str. 3-5, 90537 Feucht
- Telekom Partner Starcom Kommunikationstechnik, Hauptstr. 52, 90537 Feucht
Livestream mit Expertenchat
In einem Livestream am 13.06.2023 konnten sich Interessenten über den Ausbau informieren und den Experten im Chat Fragen stellen.
Die digitale Infoveranstaltung ist unter "Archiv" über folgenden Link als Stream abrufbar:
Digitale Infoveranstaltungen
Ihre Glasfaserexperten vor Ort:
Glasfaser-Infomobil
Standort: Rathaus Allersberg, Marktplatz 1
Dienstag 13.06.- Samstag 17.06.23, von 10-18 Uhr
Breitbanderschließung des Marktes Allersberg
Der Markt Allersberg startet ein weiteres Förderverfahren, um Bereiche zu versorgen, die bislang mit Bandbreiten von unter 50 Mbit/s im Download versorgt werden. Im Zuge dieses Verfahrens werden im gesamten Gemeindegebiet diese Bereiche identifiziert und Anbieter aufgefordert, Angebote abzugeben, um diese Gebiete mit schnellem Internet zu versorgen.
Verfügbarkeit des schnellen Internets in Allersberg
Der Markt Allersberg gibt bekannt, dass im Rahmen eines Förderprogramms der Bundesrepublik Deutschland die Fa. Breitbandberatung Bayern mit der Erstellung eines Masterplans und einer sogenannten Bitratenanalyse beauftragt wurde.
Das Ergebnis der Bitratenanalyse wurde von Herrn Langer von der Breitbandberatung Bayern in der Sitzung des Marktgemeinderats am 17.02.2020 vorgestellt.
Es ist jetzt somit möglich für jedes Anwesen in Allersberg die derzeitige Versorgung mit schnellem Internet, die jeweils zur Verfügung stehende Bandbreite und den jeweiligen Anbieter zu ersehen. Außerdem wird auch die Entwicklung seit dem Jahr 2010 dargestellt.
Die Karte ist unter folgendem Link einzusehen: https://bitratenkarte.de/rh/allersberg
Gleichzeitig wird dieser Link auch über die Homepage des Marktes Allersberg unter dem Bereich Breitbandversorgung eingestellt.
Für weitere Auskünfte und Fragen steht der Breitbandpate des Marktes Allersberg, Herr Jörg Wagenknecht-Hirth unter Telefonnummer 09176 509-31 oder per E-Mail unter joerg.wagenknecht-hirth@allersberg.de gerne zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass wer die neuen Bandbreiten nutzen möchte, dies beim jeweiligen Anbieter beantragen muss. Gegebenenfalls sind Kündigungsfristen zu beachten! Auch die Umstellung des Vertrags auf die höheren Bandbreiten beim bisherigen Anbieter setzt eine Umstellung des Vertrags voraus.
Breitbandförderung 2020
Bestandsaufnahme für den Breitbandausbau
Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbits/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an.
Der Markt Allersberg hat in einer Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet (Gemeindegebiet) festgelegt, in dem Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte. Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt.
Download: Karte Breitband Allersberg (3,4 MB)
Markterkundungsverfahren des Markt Allersberg
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Allersberg gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Marktgemeinde bittet daher, bis spätestens 15.03.20201 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau
Die Marktgemeinde hat im Rahmen der Markterkundung zu ermitteln, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt. Soweit sich kein Netzbetreiber dazu erklärt, einen Ausbau eigenwirtschaftlich vorzunehmen, kann die Gemeinde im Anschluss an die Markterkundung ein Auswahlverfahren nach Nr. 5 BbR durchführen.
Im Rahmen der Markterkundung fordert der Markt Allersberg Investoren hiermit auf, Angaben zu machen, ob und ggf. zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) sie einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen. Gleichzeitig wird gebeten, auf Einträge in der Vectoring-Liste hinzuweisen.2
Das Gebiet, für das ein Ausbau angekündigt wird, ist kartografisch darzustellen, und anhand des technischen Konzepts ist nachzuweisen, welche Bandbreiten im Upload und im Download für alle möglichen Endkunden in dem bezeichneten Gebiet nach dem Ausbau angeboten werden können. Im Falle eines Eintrags in die Vectoring-Liste ist die Eintragungsbestätigung der listenführenden Stelle vorzulegen. Ein Leitfaden zu Mindestanforderungen eines technischen Konzepts kann auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de heruntergeladen werden.
Zudem ist ein verbindlicher und detaillierter Projekt- und Zeitplan für den geplanten Netzausbau vorzulegen. Dieser hat Projektmeilensteine für Zeiträume von sechs Monaten zu enthalten und ist der Gemeinde bis spätestens 15.04.2020 zu übersenden. Die von Investoren geplanten Vorhaben müssen so angelegt sein, dass die Investitionen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten anlaufen und innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren wesentliche Teile des betreffenden Gebiets erschlossen und einem wesentlichen Teil der Endkunden Anschlüsse ermöglicht werden. Der Abschluss der geplanten Investitionen ist anschließend innerhalb einer angemessenen Frist vorzusehen. Kommt der Investor seinen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach und hat die Gemeinde einmal erfolglos eine Nachfrist gesetzt, kann sie zum Verfahren zur Auswahl des Netzbetreibers gemäß Nr. 5 BbR übergehen.
2. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet
Zur Ermittlung der für einen geförderten Ausbau in Betracht kommenden „weißen NGA-Flecken“3 im Gemeindegebiet hat der Markt Allersberg die Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und im Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen ermittelt. Die Ist-Versorgung für ein vorläufig definiertes Erschließungsgebiet ist in einer Karte dokumentiert und auf der Internetseite der Marktgemeinde (mit Verlinkung auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de) veröffentlicht (https://www.allersberg.de/breitbandversorgung). Ein Leitfaden zur Darstellung der Ist-Versorgung kann auf dem zentralen Onlineportal heruntergeladen werden.
Die Marktgemeinde fordert die Netzbetreiber bzw. Infrastrukturinhaber hiermit auf, die dargestellte Ist-Versorgung zu prüfen und sich zu äußern, falls Unvollständigkeiten oder Fehler enthalten sind. In diesem Falle hat der Netzbetreiber bzw. Infrastrukturinhaber kartografisch darzustellen und anhand des technischen Konzepts nachzuweisen, welche Bandbreiten im Upload und im Download für alle Anschlussinhaber in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.
3. Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur
Jeder an einem möglichen späteren Auswahlverfahren teilnehmende Netzbetreiber, der über eine eigene passive Infrastruktur im vorläufigen Erschließungsgebiet verfügt, muss mit Angebotsabgabe bestätigen, dass er die Daten zu dieser Infrastruktur der Bundesnetzagentur zur Einstellung in deren Infrastrukturatlas zum Stichtag 1.7. eines jeden Jahres zur Verfügung gestellt hat. In diesem Falle hat sich der Infrastrukturinhaber auch grundsätzlich bereit zu erklären, seine passive Infrastruktur anderen an einem möglichen späteren Auswahlverfahren teilnehmenden Netzbetreibern zur Verfügung zu stellen. Sofern im vorläufigen Erschließungsgebiet nach dem Stichtag 1.7. Infrastruktur erstellt wurde, ist diese der Marktgemeinde im Rahmen der Markterkundung mitzuteilen.
Die Ergebnisse der Markterkundung werden dokumentiert und auf der Internetseite der Gemeinde (mit Verlinkung auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de) veröffentlicht. Der Gemeinde mitgeteilte Infrastrukturdaten werden nicht veröffentlicht, sondern nur Bewerbern im Auswahlverfahren auf Anforderung mitgeteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass allfällige Informationen zum laufenden Verfahren (z.B. eine etwaige Fristverlängerung) in elektronischer Form auf der Gemeindehomepage bereitgestellt werden. Interessenten werden daher aufgefordert, die Gemeindehomepage regelmäßig zu überprüfen.
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1Alle im Rahmen der Markterkundung relevanten Fristen (Äußerungsfrist Markterkundung, ggf. Vorlage eines detaillierten Zeit- und Projektplans, Anlauf der Investitionen) beginnen, sobald die Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal veröffentlicht wurde.
2Sofern im Erschließungsgebiet Ausbaumaßnahmen durch einen privaten Anbieter geplant sind, der Gemeinde jedoch nicht innerhalb der gesetzten Äußerungsfrist der Markterkundung mitgeteilt wurden, können diese für den Fortgang des Verfahrens unberücksichtigt bleiben.
3Ein „weißer NGA-Fleck“ liegt nach den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfe im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (ABl C 2013 25/1) dann vor, wenn kein NGA-Netz vorhanden ist, d.h. wenn folgende Technologien nicht vorhanden sind: DOCSIS 3.0 oder höher, VDSL2 oder höher, FTTB/H Netze, hochleistungsfähige Funknetze, z.B. LTE. Wenn die mit NGA-Netzen assoziierten Mindestbandbreiten von 30 Mbit/s im Download und 2Mbit/s im Upload nicht erreicht werden, so liegt, ungeachtet von der im Einsatz befindlichen Technologie, ein „weißer NGA Fleck“ vor.
Stand der Vorlage: 11.02.2020
Ergebnis der Markterkundung
Der Markt Allersberg hat im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) ein 2. Markterkundungsverfahren durchgeführt. Das Ergebnis dieser 2. Markterkundung ist dem nachfolgenden Dokument zu entnehmen.
Download: Ergebnis der Markterkundung Modul 3 (52,5 KB)
Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes
Der Markt Allersberg führt ein 2. Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den von der Gemeinde definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in in Bayern (BbR) durch.
Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt:
Bekanntmachung zum Auswahlverfahren (167,2 KB)
Karte mit der Darstellung der Erschließungsgebiete (2,5 MB)
Liste mit den Anschlusspunkten (1,4 MB)
Mustervorlage Kooperationsvertrag (469,9 KB)
Mustervorlage Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke (93,7 KB)
Fristverlängerung zur Abgabe der Angebote
Aufgrund des Antrags eines Anbieters wurde die Frist zur Abgabe der Angebote verlängert auf Dienstag, 28.07.2020. Die Angebote sind bis 11:00 Uhr bei der in der Bekanntmachung zum Auswahlverfahren unter Ziff. 1. genannten Kontaktstelle schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen. Maßgeblich ist der auf dem verschlossenen Umschlag angebrachte Eingangsstempel der Kontaktstelle. Angebote ohne diesen Eingangsstempel werden ausgeschlossen. Auf dem verschlossenen Umschlag ist folgender Vermerk deutlich sichtbar anzubringen: „NICHT ÖFFNEN – Angebot im Verfahren zur Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im vorläufigen Erschließungsgebiet Markt Allersberg.
Ergebnis des Auswahlverfahrens - Modul 5
Download: Ergebnis des Auswahlverfahrens (162,4 KB)
Zuwendungsbescheid - Modul 6:
Für den Markt Allersberg ist am 17.12.2020 der Förderbescheid über die Zuwendung für Investitionsmaßnahmen im Zuge der Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen von der Regierung von Mittelfranken ausgestellt worden.
Stellungnahme zum Kooperationsvertrag - Modul 7
Download: Kooperationsvertrag (220,4 KB)
Breitbandförderung 2014
Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm den schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Bayern an. Da die Versorgung der Gewerbe- und auch der Wohnbaugrundstücke ein wichtiger Standortfaktor ist, bittet der Markt Allersberg im Rahmen des Förderverfahrens gemäß Breitbandrichtlinie vom 09.07.2014 potentielle Anbieter, Angebote zur Erschließung der noch nicht ausreichend versorgten Gebiete zu machen. Das Anschreiben und das Ergebnis der Markterkundung sowie die Karte der derzeitigen Ist-Versorgung mit dem vorläufigen Erschließungsgebiet können Sie sich hier herunterladen oder ansehen.
Schreiben zur Markterkundung (574,6 KB)
Karte der derzeitigen Ist-Versorgung (2,1 MB)
Ergebnis der Markterkundung (11,3 KB)
Auswahlverfahren
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers im Rahmen der BbR
Der Markt Allersberg führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in den Erschließungsgebieten realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtline (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens. Der genaue Text der Bekanntmachung zum Auswahlverfahren steht nachfolgend zum Download zur Verfügung. Ebenfalls zum Download zur Verfügung steht die Karte des Erschließungsgebiets mit dem eingearbeiteten Ergebnis der Markterkundung, der Musterausbauvertrag sowie die Vorlage und die Hinweise zur Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke.
Aufgrund verschiedener Fragen, die im Zuge der Angebotsauswertung geklärt werden mussten, wurden noch weitere Gespräche mit den Anbietern geführt. Aus diesem Grund hat sich die Vergabe des Auftrags zur Versorgung Allersbergs mit dem schnellen Internet noch etwas verzögert.
Nachdem die Angebote beim Markt Allersberg eingegangen sind, kann der Marktgemeinderat die Vergabe beschliessen. Allerdings muss die Vergabe noch von der Regierung von Mittelfranken geprüft werden. (Stand 23.03.2016)
Bekanntmachung zum Auswahlverfahren (64,4 KB)
Karte der Erschließungsgebiete (1,7 MB)
Muster Breitbandausbauvertrag (89,5 KB)
Hinweise zur Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke (213,1 KB)
Vorlage zur Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke
Ergebnis des Auswahlverfahrens
Bekanntmachung
Für den geplanten Breitbandausbau im Gebiet des Marktes Allersberg haben sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb drei geeignete Unternehmen frist- und formgerecht beworben. Zur Vergabe wurde durch den Marktgemeinderat der Bauausschuss ermächtigt. Der Bauausschuss hat in der Sitzung vom 30.03.2016 beschlossen, einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH abzuschließen. Voraussetzung der Vertragsunterzeichnung ist die Förderzusage der Regierung von Mittelfanken, die bislang noch nicht vorliegt.
Ergebnis des Auswahlverfahrens (162,2 KB)
Übergabe Zuwendungsbescheid
Am 10.03.2017 wurde dem Markt Allersberg von Staatsminister Dr. Söder der Förderbescheid für den Breitbandausbau übergeben. Damit kann der Vertrag zwischen der Deutschen Telekom und dem Markt Allersberg abgeschlossen und der Ausbau begonnen werden. Auf dem Foto wurde die Übergabe des Förderbescheids an Bürgermeister Böckeler durch Staatsminister Söder dokumentiert.
Kooperationsvertrag mit der Deutschen Telekom unterzeichnet
Breitbandausbau für den Markt Allersberg
Die Deutsche Telekom hat die öffentliche Ausschreibung für den Internet-Ausbau in Allersberg gewonnen. Rund 330 Haushalte können dann Breitband-Anschlüsse mit Geschwindigkeiten bis zu 50 MBit/s (Megabit pro Sekunde), oder gar bis zu 200 MBit/s bekommen. Der Markt Allersberg und die Deutsche Telekom haben dazu am 25.07.2017 den Kooperationsvertrag unterschrieben.
Zusätzlich kündigt die Telekom noch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau des Telefonnetzes für den Kernort Allersberg an. Betroffen von diesen Maßnahmen sind die Bereiche südlich der Eppersdorfer Straße und östlich der Ringstraße.
Kooperationsvertrag mit der Deutschen Telekom (206,3 KB)