Wohnbaugebiete "Im Keinzel II" und "Am St. Wolfgang"
Mehrfamiliengrundstücke verfügbar
Informationen für Bauinteressenten – Vergabe von Grundstücken für Geschosswohnungsbau/Mehrfamilienhäuser
Baugebiet „Am St. Wolfgang“ Parzellen 1 und 3 (FlurNummern 860/3 und 860/4)
Das KU Allersberg vergibt in einem Vergabeverfahren gegen Gebot die beiden Mehrfamilienhausgrundstücke mit den Flurnummern 860/3 und 860/4 mit folgenden Eckdaten:
Flurnummer
Straße HausNr
Größe in m²
860/3
Susanne-Schulenburg-Straße 17
1.471
860/4
Susanne-Schulenburg-Straße 15
1.323
Das Baugebiet „Am St. Wolfgang“ befindet sich nördlich der Eppersdorfer Straße.
Die Ausschreibung erfolgt gegen Gebot.
Eine Bauverpflichtung (bezugsfertige Erstellung des Wohnhauses) von drei Jahren ab Notartermin ist vom Erwerber zu erfüllen und wird in den Notarvertrag mit aufgenommen.
Interessenten können auch ein Angebot für die Errichtung von Wohngebäuden, die die Voraussetzung des sozialen Wohnungsbaus erfüllen, abgeben.
Die Ausschreibung läuft bis zum 28.02.2023.
Die endgültige Beschlussfassung bleibt dem Verwaltungsrat in einer seiner nächsten Sitzungen vorbehalten.
Für baurechtliche Fragen steht Ihnen unser Bauamtsleiter Herrn Gunther Pfahler (gunther.pfahler@allersberg.de; Tel. 09176/509 34) zur Verfügung.
Für alle anderen Fragen im Zusammenhang mit Bewerbung und Notarvertrag steht Ihnen der Vorstand des KU Allersberg Frau Katrin Müller (katrin.mueller@allersberg.de; Tel. 09176/509 22) zur Verfügung.
Bitte übermitteln Sie Ihr Angebot (Kaufpreis je m²) per Mail oder schriftlich an den Vorstand des KU Allersberg.
Der Kaufpreis versteht sich für das erschlossene Grundstück (inkl. Gas) einschließlich der Ablösebeträge für die Straßenherstellung, Kanalherstellung (inkl. Revisionsschacht) und Wasserversorgungsanlage. Separat beauftragt und bezahlt werden müssen die Anschlüsse an die Stromversorgung und Telekommunikation.
Die im Grundstückspreis enthaltenen Ablösebeträge für Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung beinhalten ¼ der Grundstücks- als Geschoßfläche. Sollte die tatsächliche Geschoßfläche höher ausfallen, so sind die Beiträge gemäß den Satzungen des Marktes Allersberg nachzuzahlen.
Alle Baugrundstücke für Einfamilien- und Doppelhäuser sind verkauft!